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XENOS RENTALS

Allgemeine Mietbedingungen und häufig gestellte Fragen

1. Welche Voraussetzungen gelten für den Mieter?

Um ein Fahrzeug mieten zu können, muss der Mieter:

  • mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein spätestens ein Jahr zuvor erworben haben.
  • als Nicht-EU-Bürger einen internationalen Führerschein besitzen (ausgenommen sind Staatsbürger von Russland, den USA und Kanada, die mit einem nationalen Führerschein ein Fahrzeug mieten können.)

Dieselben Voraussetzungen müssen alle Besitzer eines nationalen Führerscheins (der eine Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben muss), sowie alle weiteren Fahrer, erfüllen.

2. Welche Leistungen sind im Mietpreis enthalten?

  • Unsere Preise beinhalten Haftpflicht und Versicherung gegen Dritte
  • Vollkasko-Versicherung (500,00 bis 800,00 Euro Selbstbeteiligung)
  • Unbegrenzte Kilometerzahl
  • 24 h Notruf und Pannenhilfe
  • Zustell- und Abholservice (Flughafen, Häfen (außer des Hafens Ag. Nikolaos) und Hotels)
  • 24% Mwst

3. Was ist eine Vollkasko-Versicherung und wie funktioniert sie?

Die Vollkasko (mit Verlustausgleich) ist ein rundum Versicherungsschutz für den Mietwagen, der alle Arten vom Mieter verursachten Schäden abdeckt, wobei der Mieter im Schadensfall nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen hat. (Die Selbstbeteiligung beträgt im Normalfall 500,00 € pro Unfall für die kleine A- und B- Klasse, oder 800,00 € für die größere C-Klasse, AUTO, CABRIO, JEEP, SUV und MINIBUS). Das bedeutet, dass der Kunde bei einem selbstverschuldeten Unfall höchstens den Betrag der Selbstbeteiligung zu zahlen hat.

Beispiel für ein Fahrzeug mit 500,00 € Selbstbeteiligung:

A) Im Fall eines Schadens in Höhe von 100,00 €, wird der Kunde mit 100,00 € belangt. B) Im Fall eines Schadens in Höhe von 2.000,00 €, wird der Kunde mit 500,00 € belangt.

4. Gibt es einen Weg die Selbstbeteiligung zu senken oder ganz zu umgehen?

Der Kunde hat die Möglichkeit die Vollkasko ohne Selbstbeteiligung (mit kompletter Verlustentlastung und 0,00 € Selbstbeteiligung) zu wählen, die zu einem Aufpreis, abhängig von der Typklasse des Wagens, abgeschlossen werden kann, um dem Fahrzeugmieter die Möglichkeit zu geben, die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko zu umgehen. Die Selbstbeteiligung bei den verschiedenen Wagenkategorien und die Zusatzkosten für die Vollkasko ohne Selbstbeteiligung erfahren Sie während des Buchungsvorgangs.

5. Diebstahl- und Brandschutz

Diese Versicherung begrenzt den Schaden für den Fahrer im Falle eines Fahrzeugdiebstahls oder Feuers auf 500,00 - 1.000,00 €, abhängig von der Typklasse des Wagens. Ein Fahrzeugdiebstahl oder Feuer muss uns, sowie bei der Polizei, umgehend gemeldet werden. Danach muss eine Kopie des Polizeiberichts, der Mietvertrag und der Fahrzeugschlüssel bei uns abgegeben werden. Die Diebstahlversicherung gilt nur für den Zeitraum des im Vertrag angegebenen Mietverhältnisses.

6. Ausnahmen bei der Vollkasko bzw. Vollkasko ohne Selbstbeteiligung

Die nachstehend aufgeführten Schäden, müssen vom Kunden selbst bezahlt werden, wie Schäden am Türschloss, Verlust oder Schädigung des Schlüssels, der Scheibenwischer, des Fahrzeuginnenraums, der Felgen, der Scheinwerfer, des Benzintankdeckels, der Polster, der Innenraumdecke, der persönlichen Gegenstände, Schäden durch Fahrlässigkeit, durch Tanken mit falschem Treibstoff, Schäden am Baby- oder Kindersitz, Reifenschäden und Schäden am Unterboden des Fahrzeugs. Übermäßige Verschmutzung sowie Stromverlust durch vergessene eingeschaltete elektrische Geräte sind zu vermeiden.

Abschleppdienst- und Transportkosten, die beim Liegenbleiben des Fahrzeugs aus den oben genannten Gründen entstehen, werden von keiner Versicherung übernommen.

Die XENOS – Autovermietung erstattet keine Telefon-, Taxi- oder Hotelkosten.

Die XENOS – Autovermietung übernimmt keine Verantwortung für das Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen, vorsätzlich verursachte Schäden, Fahren abseits der Straße, rücksichtsloses und unbedachtes Fahren sowie die Missachtung der Straßenverkehrsordnung.

Der Kunde muss in den oben genannten Fällen sofort für den Schaden aufkommen.

Jeder ungemeldete Unfall oder Schaden am Fahrzeug, kann als Fahrlässigkeit geahndet werden, z.B. das Betanken mit falschem Kraftstoff. Dafür muss der Kunde aufkommen.

7. Bestimmung zusätzlicher Fahrer und Sonderausstattung

Das Unternehmen gibt Ihnen gegen Aufpreis die Möglichkeit eines zweiten Fahrers, sowie der Ausstattung des Fahrzeugs mit Kindersitzen für jedes Alter, GPS usw. . Detaillierte Informationen zur Sonderausstattung, sowie die jeweiligen Zusatzkosten können Sie während des Buchungsvorgangs erfahren.

8. Wie bekomme ich bei der Ankunft am Flughafen mein Mietfahrzeug?

Bei Ihrer Ankunft am Flughafen wird ein Mitglied unseres Teams im Ankunftsterminal mit einer Tafel mit Ihrem Namen auf Sie warten.

Nachdem Sie Ihr Gepäck vom Laufband genommen haben, begeben Sie sich in die Ankunftshalle, wo Sie unser Mitarbeiter erwartet und Sie dann zu ihrem Fahrzeug bringt.

Das Auto befindet sich direkt vor dem Flughafen und der Abschluss des Mietvertrags wird nicht mehr als fünf Minuten in Anspruch nehmen. (Am besten halten Sie Ihren Führerschein und Ihren Personalausweis bzw. Ihren Pass schon bereit.) Nun können Sie Ihren Mietwagen übernehmen.

9. Mietzeitraum, Lieferung und Rückgabe

Ein Fahrzeug muss für mindestens 2 Tage (48 Std) gemietet werden. Die zwei Tage beginnen zum genauen Datum und zur genauen Uhrzeit, die vom Mieter gewählt wurden und enden mit der Rückgabe des Fahrzeugs. Das Unternehmen hält sich das Recht einer 60-minütigen Verspätung bei der Lieferung des Fahrzeugs bezügl. des vertraglich bestimmten Datums und der Uhrzeit vor. Nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen bei Nichtlieferung des Fahrzeugs den Kunden entschädigen und zwar mit einer Summe in Höhe eines Tagessatzes der jeweiligen Vereinbarung.

10. Verlängerung des Mietvertrags

Falls der Kunde eine Verlängerung des Mietvertrags wünscht, muss er das Unternehmen mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Mietvertrags davon in Kenntnis setzen. Das Unternehmen behält sich das Recht zur Ablehnung des Antrags vor.

11. Wie wird die Lieferung genau desselben Automodells garantiert, das die Kunden bestellt haben?

Wir sind in der Lage, Ihnen für den gewünschten Zeitraum ein Fahrzeug der gewünschten Klasse, allerdings nicht des bestimmten Modells zu garantieren. Jedenfalls steht es dem Unternehmen frei, Ihnen ohne Aufpreis ein größeres Auto zur Verfügung stellen.

12. Wie alt sind im Durchschnitt die Fahrzege, die Sie vermieten?

Gemäß der neuen Richtlinie des Griechischen Touristik-Verbandes wurde das Alter der Mietwägen aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Lage Griechenlabds, auf 12 Jahre erhöht. Trotzdem erneuern wir unsere Flotte regelmäßig mit Neuwägen. Das Durchschnittsalter unserer Wägen beträgt 18 Monate und sind höchstens 5 Jahre alt.

13. Im Fall einer Stornierung meiner Reise, werde ich für die Kündigung belangt?

Falls Ihre Reise aus irgendeinem Grund storniert werden muss, wird Ihnen keine Strafzahlung berechnet. In jedem Fall wäre es gut, wenn Sie uns so früh wie möglich über die Stornierung Ihrer Reise informieren würden.

14. Ändert sich der Preis bei der Anmietung über einen Autoverleih direkt vor Ort?

In vielen Fällen unterscheiden sich die Preise unserer Internetseite von denen der Mietwagenfirmen vor Ort. Normalerweise sind die Internetpreise 20% - 30% günstiger.

15. Was passiert, falls ich mich während oder wenige Tage vor dem Mietzeitraum dazu entschließe, das Fahrzeug für einen längeren/kürzeren Zeitraum zu behalten/buchen?

Sie können grundsätzlich den Mietzeitraum entweder verlängern oder verkürzen, aber bitte bedenken Sie die Änderung des Buchungspreises, abhängig vom veränderten Mietzeitraum. Wenn möglich, informieren Sie uns bitte noch vor Antritt Ihrer Reise über eine wahrscheinliche Buchungsänderung. Bitte beachten Sie auch, dass wir während der Hochsaison nicht dafür garantieren können, ihrem Wunsch nachkommen zu können.

16. Muss eine Anzahlung zur Buchung des Fahrzeugs geleistet werden?

Unser Unternehmen verlangt keine Anzahlung für die Buchung des Fahrzeugs. Bezahlt wird bei der Anlieferung des gemieteten Fahrzeugs entweder bar oder mit Kreditkarte.

17. Gibt es einen Betrag, der auf der Kreditkarte als Garantie hinterlegt werden muss?

Die XENOS-Autovermietung fordert keine Hinterlegung eines bestimmten Betrags auf der Karte als Garantie.

18. Kann ich mit meiner Kredit-/Debitkarte den Mietwagen bezahlen?

Ja, die Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte ist ohne eine zusätzliche Gebühr möglich.

19. Wie früh oder spät kann ich meinen Mietwagen übernehmen bzw. zurückgeben?

Die kostenlose Lieferung bzw. Abholung des Fahrzeugs ist rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, möglich.

20. Wenn ich den Wagen früh morgens übernehme und ihn abends erst zurückgebe, wird dann ein zusätzlicher Tag berechnet?

Obwohl viele Autovermietungen sehr streng sind, was die Berechnung der Mietkosten angeht, rechnen wir Ihnen keinen weiteren Tag an, wenn zwischen der Lieferung und der Abholung bis zu 2 Stunden liegen. Bei einem Unterschied von mehr als 2 Stunden, wird Ihnen ein weiterer Tag angerechnet.

21. Wie wird die Rückgabe des Mietwagens gehandhabt?

Einer unserer Mitarbeiter wird am Flughafen in der Abflughalle auf sie warten. Genaue Einzelheiten (genaue Uhrzeit und Datum Ihrer Abreise) können Sie bei der Anlieferung des Mietfahrzeugs mit unserem Mitarbeiter besprechen. Im Falle einer früheren Abreise oder unerwarteter Verspätung, melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei uns.

22. Tankfüllung

Der Benzintank des Mietwagens sollte bei Rückgabe genauso voll wie bei der Anlieferung sein. Während der Übergabe des Fahrzeugs kontrollieren wir gemeinsam mit Ihnen die Anzeige der Tankfüllung und notieren dann die Menge im Mietvertrag. Das Unternehmen bezahlt keinen Schadensersatz im Fall eines volleren Tanks bei der Rückgabe.

23. Reisen mit der Autofähre

Der Mietwagen darf gegen eine zusätzliche Gebühr und mit einer schriftlichen Genehmigung des Servicebüros auf eine Fähre mitgenommen werden. Ohne die Einholung dieser Genehmigung vor der Fahrt mit der Fähre, werden alle mit dem Vermieter vereinbarten Versicherungsansprüche ungültig.

24. Wie wird das Fahren jenseits der Straße gehandhabt?

Für alle Fahrzeuge der XENOS- Autovermietung ist das Fahren jenseits der Straße streng untersagt.

25. Was muss ich im Fall eines Unfalls oder Motorschadens tun?

Im Fall eines Unfalls oder Motorschadens müssen Sie sich sofort telefonisch bei uns melden. Unsere Rufnummer dafür bekommen Sie bei der Anlieferung des Fahrzeugs. Unser Unternehmen verfügt über einen Notruf, der 24 Stunden am Tag für Sie da ist. Bei Ihrem Anruf erfahren Sie dann, wie es weitergeht.

Falls der Wagen nicht vor Ort oder in der näheren Umgebung repariert werden kann, werden wir Ihnen innerhalb der nächsten 24 Stunden einen Ersatzwagen besorgen.


*The above terms and conditions are valid only for bookings that are made through our website and our booking system, www.xenoscarrentals.com and ezcar.eu/xenoscarrentals und www.ezcar.eu/xenoscarrentals.